BDMi - Beratungsgesellschaft des Mittelstandes
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    Allgmeine Geschäftsbedingungen

 
  1. Die BDMi Beratungsgesellschaft des Mittelstandes GmbH & Co. KG, nachfolgend BDMi genannt, verpflichtet sich ihre Aufträge nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufausübung durchzuführen und nur fachkundige Mitarbeiter, die ihr als qualifiziert und zuverlässig bekannt sind, einzusetzen.
  2. Alle Informationen des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt. Die BDMi ist jedoch berechtigt, unter Wahrung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht die betriebswirtschaftlichen Daten des Auftraggebers zu speichern und zu internen statistischen Zwecken zu verarbeiten.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die BDMi bei der Auftragsdurchführung und der Beantwortung aufgeworfener Fragen bestmöglich zu unterstützen. Er stellt alle geforderten Unterlagen spätestens innerhalb von 7 Tagen zur Verfügung.
  4. Die Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes umfasst neben der Suche nach preisgünstigeren Entsorgern, bei Bedarf auch die logistische Umstellung der Entsorgung. Örtliche Gegebenheiten werden hierbei berücksichtigt.
  5. Im Falle der Entbindung aus dem kommunalen Anschluß- und Benutzungszwangs wird die BDMi gesondert durch den Auftragnehmer bevollmächtigt Verhandlungen mit den Kommunen sowie deren Entsorgungsgesellschaften zu führen. Ferner gehört hierzu die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs über die BDMi . Der Auftraggeber verpflichtet sich umgehend sämtlichen Schriftverkehr an die BDMi weiterzuleiten sowie erarbeitete Maßnahmen umgehend umzusetzen.
  6. Urheberrechte, die bei der Erarbeitung schriftlicher Dokumentationen entstehen, stehen allein der BDMi zu.
  7. Erfolgt durch den Auftraggeber keine, oder nur teilweise Umsetzung des Abfallwirtschaftkonzeptes, befreit ihn das nicht von der Zahlung des vollständigen Honorars. Alle eventuell bestehende Verträge mit Entsorgern werden der BDMi durch den Auftraggeber, vor Konzepterstellung, vorgelegt.
  8. Im Falle von Annahmeverzug für die Konzeptübergabe, durch den Auftraggeber, verpflichtet sich dieser zur Zahlung des aus des Abfallwirtschaftkonzeptes resultierenden Honorars an die BDMi. Hierfür genügt die Zustellung des Abfallwirtschaftkonzeptes per Post.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mönchengladbach.

Weitere Informationen finden Sie imImpressum

 

 
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